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PDF herunterladenAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Benjamin Jesuiter – IT Consulting
| Dokument | Version | Gültig ab | Letzte Änderung |
|---|---|---|---|
| AGB | 1.0 | 12.12.2025 | 12.12.2025 |
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Benjamin Jesuiter (nachfolgend Auftragnehmer) und seinen Auftraggebern (nachfolgend Auftraggeber) über IT-Dienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, Wartung und Beratung.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Vertrag gilt die Regelung des individuellen Vertrags.
§ 2 Vertragsschluss & Projektverträge
1. Vertragsschluss Verträge kommen durch eine Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Textform (z.B. per E-Mail) ist ausreichend.
2. Projektverträge Neben laufenden Verträgen (z.B. Wartungsverträge) können gesonderte Projektverträge für größere Aufträge abgeschlossen werden (z.B. Redesign, Neuentwicklungen, Erweiterungen). Für diese gelten diese AGB entsprechend, sofern im Projektvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
3. Festpreis & Aufwand Projektverträge können nach Aufwand (Stundensatz) oder als Festpreis vereinbart werden. Die jeweilige Abrechnungsart wird im Projektvertrag festgelegt.
4. Abhängigkeit von Rahmenverträgen Bestehen zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag (z.B. Wartungsvertrag) und darauf basierende Projektverträge, so enden laufende Projektverträge automatisch mit Beendigung des Rahmenvertrags, sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
§ 3 Vergütung & Abrechnung
1. Vergütung Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
2. Taktung Sofern es sich um eine zeitbasierte Abrechung handelt und wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung von Arbeitszeit im 15-Minuten-Takt.
3. Fälligkeit Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4. Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung (mehr als 15%) ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
§ 4 Nutzungsrechte & Eigentum
1. Rechteeinräumung Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht an den für ihn erstellten individuellen Werken (z.B. Webseiten, Software, Designs).
2. Herausgabe Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber den aktuellen Quellcode sowie alle zugehörigen Zugangsdaten auszuhändigen.
3. Wiederverwendung (Tools of Trade) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeine, nicht kundenspezifische Programmteile, Design-Strukturen, Komponenten (z.B. Menü-Logik, Galerien, Layout-Raster) und Algorithmen, die im Rahmen eines Projekts entwickelt oder eingesetzt wurden, auch für andere Projekte und Kunden weiterzuverwenden. Das spezifische Erscheinungsbild („Look & Feel” durch Farben, Logos und Bilder) des Auftraggebers bleibt davon unberührt und geschützt.
4. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer.
§ 5 Vertraulichkeit & Datensicherheit
1. Vertrauliche Informationen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht-öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere:
- Zugangsdaten (SFTP, Hoster-Logins, API-Keys, etc.)
- Geschäftsinformationen des Auftraggebers
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.
2. Zweckbindung der Zugriffsrechte Erhält der Auftragnehmer Zugangsdaten, die über die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten hinausgehende Berechtigungen gewähren (z.B. Hoster-Adminzugang), verpflichtet er sich, ausschließlich Aktionen durchzuführen, die unmittelbar den Vertragsgegenstand betreffen. Für alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten ist vorab die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Erteilt der Auftraggeber einen expliziten Auftrag, der die Nutzung erweiterter Rechte erfordert (z.B. „Lege ein neues E-Mail-Konto an”), gilt dies als Zustimmung zur Nutzung dieser Rechte im Rahmen des Auftrags.
3. Sichere Aufbewahrung Zugangsdaten werden ausschließlich in einem verschlüsselten Passwort-Manager gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
4. Löschung bei Vertragsende Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht der Auftragnehmer sämtliche gespeicherten Zugangsdaten unverzüglich.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Freigaben erreichbar ist.
- Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen führen.
§ 7 Kündigung
1. Ordentliche Kündigung Sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, können beide Parteien laufende Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (z.B. per E-Mail) kündigen.
2. Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Folgen der Kündigung
- Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
- Vorausgezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig zurückerstattet.
- Die Herausgabepflichten gemäß § 4 Abs. 2 bleiben bestehen.
§ 8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Änderungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
2. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
3. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Version 1.0 – Dezember 2025